Transparenz


Initiative Transparente Zivilgesellschaft

CampusAsyl e.V. hat sich entschieden, sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft anzuschließen, denn uns ist Transparenz wichtig. Für gemeinnützige Organisationen gibt es keine Pflicht zur Veröffentlichung bestimmter Daten, daher fehlen vielfach die notwendigen Informationen und Angaben. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft aber sagen, welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger*innen sind. CampusAsyl e.V. verpflichtet sich daher, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und aktuell zu halten.

Informationen über CampusAsyl e.V. entsprechend der Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Anschrift: CampusAsyl e.V., Bajuwarenstraße 1a, 93053 Regensburg

Ansprechperson für die ITZ: Angelika Frey, Bajuwarenstraße 1a, 93053 Regensburg, E-Mail: info@campus-asyl.de

Gründungsjahr des Vereins: 2016

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen

Ursprungsidee und tragender Gedanke von CampusAsyl ist es, die Ressourcen des Hochschulcampus in der Arbeit für und mit Geflüchteten zu nutzen. Dies geschieht u.a. durch das ehrenamtliche Engagement zahlloser Studierender in CampusAsyl-Gruppen, fachliche Projekt-Kooperationen mit Lehrbereichen und die Förderung der Forschung im Themenkomplex Flucht, Asyl und Integration. Gleichzeitig engagieren sich in fast allen CampusAsyl-Gruppen auch Bürgerinnen und Bürger der Regensburger Stadtgesellschaft. Die Mischung von Studierenden und Regensburger*innen bereichert die Projektgestaltung, schafft mehr Anknüpfungspunkte zur Regensburger Gesellschaft und ermöglicht Geflüchteten, Personen aller Altersklassen kennenzulernen (zur Satzung).

CampusAsyl verbindet viele Menschen, die sich mit vielfältigen Beweggründen in unsere gemeinsame Arbeit einbringen. Diese Vielfalt wird zusammengehalten durch eine gemeinsame Basis an Werten, die unsere Zusammenarbeit und unser Zusammenleben bei CampusAsyl prägen (zu unserem Wertebild).

CampusAsyl hat sich dafür entschieden, den Themen „Frauenförderung“ und „Unterstützung in Bildungsprozessen“ besonders viel Aufmerksamkeit zu schenken (zu unseren Schwerpunktbereichen).

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Unsere Arbeit ist aufgrund der Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene; der Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Regensburg (Steuernummer 244/107/40563) vom 16.06.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer für 2017 bis 2019 befreit.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger*innen

Zu unserem Vorstand

Zu unserem Beirat 

Zu unserer Geschäftsführung 

5. Tätigkeitsbericht

Zu unserem Tätigkeitsbericht 2022

6. Personalstruktur

Bei CampusAsyl e.V. sind insgesamt 15 Mitarbeiter*innen angestellt. Davon sind sieben Personen hauptamtlich tätig und sieben Mitarbeitende auf geringfügiger Basis. Außerdem beschäftigen wir eine/n Bufdi (Bundesfreiwilligendienstleistende/n) in Vollzeit. In unregelmäßigen Abständen werden Praktikantinnen und Praktikanten beschäftigt und erhalten für ihr Praktikum eine Aufwandsentschädigung. Einige Personen werden zusätzlich mit Übungsleiterpauschalen für anleitende Funktionen entschädigt.
Darüber hinaus engagieren sich ungefähr 300 Ehrenamtliche in unterschiedlichen Bereichen des Vereins.

7./8. Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung

Zu unserer Finanzübersicht 2022

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

CampusAsyl e.V. ist rechtlich unabhängig.

10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

CampusAsyl e.V. hat im Jahr 2022 in drei Fällen Zahlungen erhalten, die über zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen:

  1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) im Rahmen des Programms „WIR
  2. Fernsehlotterie
  3. Aktion Mensch

Diese Förderungen werden auch im Finanzbericht 2022 benannt (siehe dazu unsere Finanzübersicht 2022, S. 2).
Einzelspenden, die über 10% der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es im Jahr 2022 nicht.

Stand: 02.03.2023