Neuausrichtung der europäischen Migrations- und Asylpolitik


Darum geht es:

Seit Jahren ist die EU im Bereich der Migrations- und Asylpolitik nicht substanziell vorangekommen: Die Mitgliedsländer der Europäischen Union streiten sich u.a. über die Aufnahme und Verteilung Geflüchteter in den Mitgliedsstaaten, ohne sich einer Einigung anzunähern. In diesem Streitpunkt stehen sich an den beiden Extremen die Anrainerstaaten des Mittelmeers, die für einen verbindlichen Mechanismus zur Verteilung Geflüchteter auf alle EU-Mitgliedstaaten eintreten, und einige Migration gegenüber sehr kritisch eingestellte Regierungen, darunter die Regierungen Ungarns, Polens oder Österreichs, gegenüber.

Am 23. September stellte die EU-Kommission nun einen Vorschlag für ein neues Migrations- und Asylpaket vor, das als Verhandlungsgrundlage für die dringend notwendige Reform der EU-Asylpolitik dienen soll. Da erste Beschlüsse diesbezüglich noch in diesem Jahr gefasst werden sollen, lohnt es sich, einen genaueren und kritischen Blick auf die Vorschläge der Kommission zu werfen.

Das steht drin:

Einige der zentralen Punkte des Papiers betreffen die Einführung von Asylverfahren an Landesgrenzen, neue Regelungen zur Umverteilung von Geflüchteten auf die Mitgliedsländer, einen Mechanismus zur sogenannten „verpflichtenden Solidarität“ sowie „Abschiebe-Patenschaften“.

  • Grenzverfahren:

Zukünftig sollen Migrant*innen bereits vor der Einreise in einen Staat an der Landesgrenze registriert und einer Vorüberprüfung unterzogen werden. Über Anträge von Asylsuchenden aus Staaten mit niedrigen Anerkennungsquoten soll innerhalb von 12 Wochen in Schnellverfahren entschieden werden. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass die Migrant*innen während der Dauer des Verfahrens in geschlossenen Einrichtungen festgehalten werden. Migrant*innen aus Staaten mit hohen Anerkennungsquoten sollen ein „normales“ Verfahren bekommen. In „Krisenzeiten“ sollen auch Menschen aus Ländern mit einer Anerkennungs-quote von bis zu 75% das Schnellverfahren durchlaufen.

  • Umverteilung innerhalb der EU:

Eine verpflichtende Umverteilung bzw. Aufnahme von Geflüchteten durch die Mitgliedstaaten ist nicht vorgesehen. Stattdessen sollen finanzielle Anreize geschaffen werden, um die Staaten zur Aufnahme von Asylsuchenden zu bewegen: Für die Aufnahme eines Geflüchteten aus einem anderen EU-Mitgliedstaat bekommt der aufnehmende Staat 10.000 Euro aus dem EU-Haushalt, für die Aufnahme jeder minderjährigen geflüchteten Person aus einem anderen Mitgliedstaat sind 12.000 Euro vorgesehen.

  • „Verpflichtende Solidarität“:

Kommt es aufgrund einer humanitären Krise zu einer größeren Zahl aufzunehmender Geflüchteter oder sieht sich ein Land nicht in der Lage, weitere Asylsuchende aufzunehmen, kann ein Mechanismus zur sogenannten „verpflichtenden Solidarität“ aktiviert werden. Andere Mitgliedstaaten müssten dann eine von der EU-Kommission festgelegte Anzahl an Menschen aufnehmen oder den Staat, der den Mechanismus ausgelöst hat, bei der Abschiebung von Menschen finanziell oder organisatorisch unterstützen.

  • „Abschiebe-Patenschaften“:

Die sogenannten „Abschiebe-Patenschaften“ sind Teil der oben beschriebenen „verpflichtenden Solidarität“ (Inwiefern der Begriff der Solidarität hier angebracht ist, mögen die Leser*innen selbst entscheiden). Demnach erfüllt ein EU-Staat seine Solidarität nicht nur, indem er Asylsuchende aufnimmt, sondern auch indem er andere EU-Staaten bei Abschiebungen unterstützt. Kann die Abschiebung nicht durchgeführt werden, muss der Staat die betreffende Person aufnehmen.

Das sagen Kritiker*innen:

Kommentator*innen, Migrationsforscher*innen und NGOs kritisieren, dass mit dem vorgestellten Migrationspakt der Schwerpunkt der Asyl- und Migrationspolitik der EU eindeutig auf Rückführung und Abschiebung anstatt auf Aufnahme und Schutz gelegt werde. Die Einführung von schnellen Verfahren an den Grenzen berge das Risiko eines Zwei-Klassen-Asylsystems, bei dem Menschen allein aufgrund ihres Herkunftslandes einem zweitklassigen Schnellverfahren oder dem „normalen“ Asylverfahren zugeordnet werden. Kritisiert wird außerdem, dass Menschen während laufender Grenzverfahren in geschlossenen Zentren festgesetzt werden, was zu haftähnlichen Bedingungen führen könne. Vielfach wird hier der Vergleich zum ehemaligen Lager Moria auf der griechischen Insel Lesbos gezogen. Im Falle einer Ablehnung sieht der Vorschlag der Kommission vor, dass sich ein „Rückführungsgrenzverfahren“ an das erste Grenzverfahren anschließt, welches ebenfalls innerhalb von 12 Wochen abgeschlossen sein solle und ebenfalls in geschlossenen Zentren durchgeführt würde. Somit würde sich diese einer Inhaftierung nahekommende Maßnahme bereits auf sechs Monate belaufen, wobei Expert*innen angesichts sich sehr lang hinziehender Verfahren bezweifeln, ob diese Fristen eingehalten werden können. Fraglich sei zudem, ob Migrant*innen in der Zeit des Grenzverfahrens Zugang zu Rechtsberatung und Angeboten der Grundversorgung nichtstaatlicher Akteure bekommen würden. Außerdem sollen Klagen gegen ablehnende Bescheide auf eine Instanz beschränkt sein und keine aufschiebende Wirkung mehr haben.

Angesichts der Vorschläge der Kommission sprechen Vertreter*innen verschiedener Forschungs-institute in einer gemeinsamen Pressemitteilung von einer „Abkehr von europäischen Grundwerten und Prinzipien des international verankerten Flüchtlingsschutzes“ (gesamte Pressemitteilung siehe hier). In einer gemeinsamen Stellungnahme weisen verschiedene europäische NGOs, darunter Amnesty International und ProAsyl, auf die menschenrechtlichen und juristischen Bedenken hin, die die Vorschläge aufwerfen und benennen Vorschläge, die im Widerspruch zu europäischer Rechtsprechung und internationalen Vereinbarungen stehen. So untergrabe z.B. die Einführung eines Zwei-Klassen-Asylverfahrens das individuelle Recht auf Asyl und die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung bei Klagen das Recht, sich in einem EU-Staat aufzuhalten, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wurde. Die Stellungnahme fasst zusammen: „Das vorrangige Ziel des Paktes ist klar: Eine Erhöhung der Zahl der Menschen, die aus Europa zurückgeführt oder abgeschoben werden. […] Es wurde die Gelegenheit verpasst zu signalisieren, dass die EU auf internationaler Ebene […] bereit ist, an einer Verantwortungsteilung beim Flüchtlingsschutz mitzuwirken.“ (siehe hier)

Unsere Position:

Wir bei CampusAsyl e.V. stellen uns unter dem Begriff der Solidarität etwas grundlegend anderes vor als die Bedeutung, die die EU-Kommission dem Begriff in ihren Vorschlägen gibt. Solidarität bedeutet für uns vor allem Solidarität mit den Menschen, die zu uns kommen und Schutz suchen in der EU. Es bedeutet für uns, diesen Menschen zuzuhören, ihre Rechte zu schützen und ihre Interessen zu vertreten. Daher sehen wir die Vorschläge der EU-Kommission zum Migrationspakt in ihrer jetzigen Form kritisch, und plädieren für eine Asyl- und Migrationspolitik, die die Rechte des*der Einzelnen sowie die Menschenwürde achtet und Transparenz gewährleistet.

Da erste Entscheidungen über die Vorschläge noch in diesem Jahr getroffen werden könnten, möchten wir der Debatte über eine angemessene und menschliche Migrations- und Asylpolitik, die zuletzt durch die US-Wahlen und die Corona-Pandemie überschattet wurde, zu mehr Aufmerksamkeit verhelfen.

Wenn auch Du die Vorschläge der EU-Kommission nicht unterstützen kannst, kannst Du dich zum Beispiel der Petition von ProAsyl anschließen, die die Abgeordneten des Europäischen Parlaments dazu aufruft, den Migrationspakt in seiner jetzigen Form nicht zu unterstützen: Klicke hier.

Hier kannst Du dich weiter informieren:

 

Von Johannes Groß, AK Politik



26.11.2020 09:39,
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